ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN –
Für die Event-Location Kiez. Betrieben von der Space P5 GmbH.
1. Gegenstand der allgemeinen Geschäftsbedingungen
Gegenstand dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ist das Bereitstellen von Eventräumlichkeiten und Workshop Bereichen sowie die Erbringung weiterer im Zusammenhang mit der Durchführung von Veranstaltungen vereinbarten Leistungen durch die Event-Location Kiez – Workshop and Event Hall, nachstehend als «Kiez» bezeichnet.
2 Pflichten des Auftraggebers
2.1 Teilnehmerzahl für Eventräumlichkeiten und Workshop Bereiche
Der Auftraggeber und das Kiez vereinbaren in der Auftragsbestätigung die vorhergesehene Anzahl der Veranstaltungsteilnehmer. Der Auftraggeber hat dem Kiez die endgültige Teilnehmerzahl (vereinbarte Teilnehmerzahl) möglichst frühzeitig mitzuteilen.
Die Kosten bei einer Reduzierung der Teilnehmerzahl werden wie folgt berechnet:
– Bis 30 Tage vor dem Anlass: kostenlose Reduzierung der Teilnehmerzahl.
– Zwischen 10 und 30 Tage vor dem Anlass: Kostenlose Reduzierung der Teilnehmerzahl von maximal 20 %
der ursprünglich vereinbarten Teilnehmerzahl.
– Zwischen 3 bis 9 Tage vor dem Anlass: Kostenlose Reduzierung der Teilnehmerzahl von maximal 10 %
der ursprünglich vereinbarten Teilnehmerzahl.
Ist die effektive Teilnehmerzahl in der Folge kleiner, gilt die vereinbarte Teilnehmerzahl als Grundlage für die Verrechnung;
ist die effektive Teilnehmerzahl höher, werden die effektiv entstandenen Kosten in Rechnung gestellt. Ist die effektive Teilnehmerzahl höher als die angegebene vereinbarte Teilnehmerzahl, übernimmt das Kiez keine Garantie für die Berücksichtigung aller Gäste. Im Falle einer Annullierung des Anlasses behält sich das Kiez die Rechnungsstellung wie im Punkt 2.5 beschrieben vor. Allfällig entstandene Fremdkosten (z.B. Miete technisches Material) gehen zu Lasten des Auftraggebers.
2.2 Zahlungskonditionen
Die Vergütung wird ohne jeden Abzug innert 30 (dreissig) Tagen nach Rechnungsstellung zur Bezahlung fällig. Das Kiez ist berechtigt, vom Auftraggeber bei Unterzeichnung der Auftragsbestätigung oder nach Vereinbarung einen Betrag von 100% der voraussichtlichen Vergütung als Vorauszahlung zu verlangen. Der geleistete Vorauszahlungsbetrag wird der Rechnung vollumfänglich – jedoch zinslos – gutgeschrieben.
Das Kiez sendet keine Rechnungen ins Ausland. Bei Auftraggebern mit Sitz/Wohnsitz im Ausland werden bis zu 100% des erwarteten Umsatzes als Vorauszahlung in Rechnung gestellt. Die Schlussabrechnung erfolgt beim Check-Out. Bei Zahlungsverzug werden die entstehenden Bearbeitungskosten zusätzlich in Rechnung gestellt.
2.3 Rechnungsstellung
Die Rechnungsstellung erfolgt ausschliesslich in Schweizer Franken (CHF). Rechnungen des Kiez ohne Fälligkeitsdatum gelten als fällig und sind binnen 30 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Das Kiez ist aber auch
berechtigt, unverzügliche Zahlung zu verlangen.
Laut Eidgenössischer Steuerverwaltung ist nach erfolgter Bezahlung einer Rechnung die nachträgliche Änderung der
Rechnung nicht erlaubt.
2.4 Haftung
Falls der Auftraggeber nicht gleichzeitig der Veranstalter ist, hat der Veranstalter die Auftragsbestätigung zu unterzeichnen und gilt damit dem Kiez gegenüber ebenfalls als Auftraggeber. Insbesondere haftet der Veranstalter mit dem Auftraggeber solidarisch für die gesamte Vergütung. Diese Haftung erstreckt sich auf zusätzliche, von den Veranstaltungsteilnehmern
bezogene Leistungen, falls nicht ausdrücklich Direktbezahlung vereinbart worden ist.
2.5 Stornierung durch den Auftraggeber
Wird die Veranstaltung aus Gründen, die beim Auftraggeber liegen, storniert, verpflichtet sich der Auftraggeber zum Ersatz folgender Kosten:
2.5.1 Bei Buchungen von Eventräumlichkeiten und Workshop Bereichen (gemäss Auftragsbestätigung)
Private Feier/Familienanlass (24 Std.):
Eine Stornierung bis 7 Tage vor dem Anlass ist kostenfrei.
Bei einer Stornierung weniger als 7 Tage vor dem Anlass: Verrechnung der Raummiete.
Business Anlass/Workshop/Event (12 Std., 24 Std. oder mehr):
Eine Stornierung bis 14 Tage vor dem Anlass ist kostenfrei.
Bei einer Stornierung vom 14. bis zum 10. Tag vor dem Anlass: Verrechnung der Raummiete.
Bei einer Stornierung weniger als 2 Tage vor dem Anlass: Verrechnung der Raummiete und 100% des entgangenen Food- oder Barbetriebs-Umsatzes.
Öffentlicher Anlass, Ausstellung, Markt, POS Anlass (24 Std. oder mehr):
Eine Stornierung bis 30 Tage vor dem Anlass ist kostenfrei.
Bei einer Stornierung vom 30. bis zum 21. Tag vor dem Anlass: Verrechnung der Raummiete.
Bei einer Stornierung vom 21. bis zum 14. Tag vor dem Anlass: Verrechnung der Raummiete und 50% des entgangenen Food- oder Barbetriebs-Umsatzes.
Bei einer Stornierung weniger als 7 Tage vor dem Anlass: Verrechnung der Raummiete und 100% des des entgangenen Food- oder Barbetriebs-Umsatzes.
3. Beginn und Ende der Veranstaltung
Beginn und Ende der Veranstaltung werden in der Auftragsbestätigung vereinbart. Nachträgliche Änderungen der vereinbarten Zeiten bedürfen der Zustimmung des Kiez.
4. Optionsdaten
Optionsdaten sind für beide Parteien bindend. Das Kiez ist berechtigt, nach Ablauf der Optionsfristen ohne weiteres über die reservierten von Eventräumlichkeiten und Workshop Bereichen anderweitig zu verfügen.
6 Haftung für Schäden
6.1 Verluste und Schäden
Der Auftraggeber haftet dem Kiez für Verluste und Schäden, die durch seine Mitarbeitenden und/oder Veranstaltungsteilnehmenden verursacht werden.
6.2 Verwendung von Dekorationsmaterial und elektronischem Equipment
Ohne ausdrückliche Zustimmung des Kiezs darf kein zusätzliches Dekorationsmaterial und elektronischem Equipment
verwendet werden. Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass das von ihm mit Zustimmung des Kiezs verwendete
Dekorationsmaterial und elektronischem Equipment den feuerpolizeilichen Vorschriften entspricht. Die Haftung gegenüber der Feuerpolizei liegt beim Auftraggeber. Vom Auftraggeber mitgebrachtes Dekorationsmaterial und elektronischem Equipment muss nach Ende der Veranstaltung umgehend wieder abgeholt (oder entsorgt) werden. Nicht abgeholtes Dekorationsmaterial wird auf Kosten des Auftraggebers vom Kiez entsorgt.
6.3 Ablehnung von Haftung für eingebrachte Gegenstände
Das Kiez lehnt jede Haftung für Verluste von oder Schäden an vom Auftraggeber bzw. von den Veranstaltungsteilnehmenden
eingebrachten Gegenständen ab.
7 Auslagenersatz
Soweit das Kiez den Auftraggeber technische Einrichtungen oder sonstige Leistungen von Dritten beschafft, handelt es
im Auftrag und auf Rechnung des Auftraggebers. Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Kiez sämtliche Auslagen und Verwendungen, die das Kiez in richtiger Ausführung gemacht hat, zu ersetzen und das Kiez von den eingegangenen
Verbindlichkeiten zu befreien. Der Auftraggeber haftet für eine sorgfältige Behandlung und ordnungsgemässe Rückgabe
der in seinem Auftrag gemieteten technischen Einrichtungen.
8. Gewährleistung
Störungen an den vom Kiez zur Verfügung gestellten technischen Einrichtungen werden vom technischen Dienst des Kiez behoben und berechtigen nicht zu einer Reduktion der Vergütung. Kann eine Störung nicht behoben werden, reduziert sich die Vergütung um den Betrag der Miete für die technische Einrichtung. Weitergehende Ansprüche werden ausdrücklich
ausgeschlossen.
9. Getränke
Getränke sind grundsätzlich vom Kiez zu beziehen. Ausnahmsweise und mit Zustimmung vom Kiez kann der Auftraggeber das Catering und Getränke einem Dritten übertragen. In diesem Falle hat das Kiez Anspruch auf eine Servicegebühr.
Servicegebühr ist Gegenstand einer separaten Vereinbarung.
10. Rücktritt durch das Kiez
10.1
Sofern ein Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist das Kiez in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich
gebuchten Räumen vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Kiezs auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
10.2
Wird die Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Kiez gesetzten angemessenen Nachfrist mit
Ablehnungsandrohung nicht geleistet, so ist das Kiez zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
10.3
Ferner ist das Kiez berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten, beispielsweise falls:
- Höhere Gewalt oder andere vom Kiez nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
- Veranstaltungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. des Veranstalters oder Zwecks,
gebucht werden;
- Das Kiez begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäfts–
betrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Kiezs in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts-
bzw. Organisationsbereich des Kiez zuzurechnen ist.
10.4
Das Kiez hat den Veranstalter von der Ausübung des Rücktrittrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
10.5
Es entsteht kein Anspruch des Veranstalters auf Schadensersatz gegen das Kiez, ausser bei vorsätzlichem oder grob
fahrlässigem Verhalten des Kiezs.
11. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Das vorliegende Vertragsverhältnis untersteht ausschliesslich schweizerischem Recht. Als Gerichtsstand vereinbaren die
Parteien Zürich. Die Eventlocation Kiez behält sich Änderungen der AGB vor. AGB Stand: Zürich, 14. November 2024.